Startups

Unsere Jungunternehmen bilden zusammen mit KMU sowie nationalen und
internationalen Grossunternehmen und deren Forschungszentren das Rückgrat der
Schweizer Wirtschaft. Damit Arbeitsplätze erhalten und neue geschaffen werden können,
sind für Startups bürokratische Hürden und Regulierungen abzubauen, Gebühren zu
senken und Gewinnsteuern auf ein wettbewerbsfähiges, tiefes Niveau zu senken. Nur mit
solchen Rahmenbedingungen wird es gelingen, in Zürich ein attraktives Umfeld für
Startups und somit langfristig neue Arbeitsplätze zu schaffen.

Steuern & Finanzierung

Für erfolgreiche Startups ist es essentiell, dass vereinfachte steuerliche
Rahmenbedingungen gegeben sind. Eine zu hohe Belastung durch Gewinnsteuern und
zu hohen Abzügen auf dem Unternehmerlohn begünstigen eine Abwanderung ins
Ausland oder andere Kantone und schwächen den Innovationsplatz Zürich. Deshalb
muss der Staat bedacht sein, Startups attraktive Steuerbedingungen zu schaffen.

Es ist hingegen nicht die Aufgabe des Staates, Industriepolitik zu betreiben und
bestimmte Technologien direkt zu fördern das ist Sache der Unternehmen, respektive
der Forschung. Die Schweiz soll ihren hohen Anteil von 7075% an privatwirtschaftlich
finanzierter Forschung und Entwicklung beibehalten. Das sichert eine
Forschungsfinanzierung unabhängig von staatlichem Einfluss und allfälligen
Budgetkürzungen. Ebenfalls sollen allfällige Steuererleichterungen nicht aufgrund einer
Technologie oder Branche gewährt werden, vielmehr sollen Unternehmen welche in
Forschung und Entwicklung tätig sind entlastet werden. Hier gibt es in der Schweiz
Handlungsbedarf. Im Gegensatz zu vielen anderen entwickelten Ländern kennen wir
zurzeit keine Steuererleichterungen in diesem Bereich. Dies ist vor dem Hintergrund
eines sich verschärfenden internationalen Wettbewerbs um die Forschungs und
Entwicklungsfunktionen und Produktionsstandorte international mobiler Unternehmen
bedenklich.

Die Vorteile von Steueranreizen liegen auf der Hand: Die marktnahe Forschung
insbesondere auch bei KMU wird gefördert und alle Forschungstechnischen Aktivitäten
bei den Unternehmen kommen in den Genuss von finanziellen Anreizen. Es bietet sich
an, die Erträge aus Forschung und Entwicklung privilegiert zu besteuern. Diese
Massnahme wurde im Rahmen der Diskussion um die Unternehmemssteuerreform III als
IPBox oder Innovationsbox diskutiert. Eine solche Boxenlösung, welche auch in einigen
europäischen Nachbarländern praktiziert wird, stellt eine Ersatzlösung für die stark unter
Druck gekommenen kantonalen Unternehmenssteuerprivilegien dar.

Als weitere Massnahme im Steuerbereich fordern die Jungfreisinnigen Stadt Zürich die
Abschaffung der Stempelsteuer bei der Kapitalbeschaffung, um so den Mittelentzug bei
Jungunternehmen in jenem Zeitpunkt zu stoppen, in welchem sie die liquiden Mittel am
nötigsten haben.

Bürokratie

Überflüssige und nicht zielführende Vorschriften und Regulierungen schränken die
Freiheit von Jungunternehmern zunehmend ein. Wir fordern einfache Regelungen mit
unkomplizierten, transparenten Verfahren und nur da wo auch zwingend nötig.

Das Unternehmertum muss mit schlanken Prozessen und attraktiven Bedingungen aktiv
gefördert werden, nicht zuletzt stellen Startups die Innovation unserer florierenden
Wirtschaft sicher.

Forderungen

Die Jungfreisinnigen Stadt Zürich fordern daher den Stadtrat der Stadt Zürich dazu auf,
eine Reihe von politischen Änderungen beim Kanton Zürich zu fordern, um die Stadt
Zürich für Startups auch künftig attraktiv zu gestalten:

  • In den ersten 5 Jahren sind keine Gewinnsteuern fällig

  • Gründung neuer Unternehmen muss schlanker und digital gestaltet werden

  • Einfachere Lohnadministration, Liberalisierung der Arbeitszeiterfassung und vorschriften

  • Vereinfachte Finanzierungsformen für Startups (Anerkennung von Fundraising Plattformen)

  • Einbeziehen von Startup Kreisen in der Vernehmlassung zukünftiger Regulierungen

  • Zahlung der Rechnungen durch den Staat innert 30 Tagen, ansonsten Verzugszins von 10 Prozent