Die Jungfreisinnigen der Stadt Zürich hatten im letzten Jahr Ihre Petition «Meh Glace für Züri» beim Stadtrat eingereicht. Nun haben wir eine Antwort des Sicherheitsdepartements des Stadtrats zu unserem Anliegen erhalten. Hocherfreut nehmen wir zur Kenntnis, dass es ab 2020 drei zusätzlich Stellplätze und somit «Meh Glacé für Züri» geben wird.

Im letzten Herbst hatten die Jungfreisinnigen Stadt Zürich die Petition «Meh Glace für Züri» eingereicht. Mit dieser Petition forderten wir den Stadtrat zusammen mit der unterzeichnenden Bevölkerung zu verschiedenen Massnahmen zur Attraktivitätssteigerung des Zürcher Seebeckens auf. Konkret wurden drei Massnahmen gefordert:

1) Lizenzvergabe von max. 5 Jahren für mehr Wettbewerb und ein besseres Preis- Leistungsverhältnis für die Konsumenten.

2) Kreierung von mehr Standplätzen damit das Angebot entsprechend erweitert werden kann und die Wartezeiten für die Konsumenten verkürzt werden können.

3) Öffnung der Standplätze für weitere Angebote: nicht nur Glacéstände sondern alle Arten von Foodtrucks sollen das Zürcher Seebecken bereichern. Wer den Tag am See verbringt möchte sich vielfältig verpflegen. Neuen Angeboten und Start-up’s soll so Raum gewährt werden um Ihre Angebote für eine Saison auszuprobieren.

Gemäss Antwort des Sicherheitsdepartements befinden sich zur Zeit 12 Zonen für fliegende Händler und Händlerinnen rund ums Zücher Seebecken. In diesen 12 Zonen verkaufen 13 Händlerinnen und Händler Ihre Ware. Der Verkauf von einem breiten Sortiment ist bereits heute gestattet, jedoch ist das Zubereiten von Speisen direkt am Stand nicht gestattet, dies aus lebensmittelpolizeilichen Gründen. Dies wird somit auch künftig nicht möglich sein.

Da das Zubereiten von Lebensmittel auch an anderen Standorten lebensmittelpolizeilich kein Problem darstellt, können wir diese Erklärung nicht nachvollziehen und fordern den Stadtrat und das Sicherheitsdepartement nochmals auf diese Praxis zu überdenken.

Hocherfreut nehmen wir zur Kenntnis, dass dafür ab 2020 drei zusätzliche Stellplätze genehmigt werden konnten.

Leider konnte unserer Forderung für kürzere Lizenzvergaben nicht entsprochen werden. Dies mit der Begründung, dass die Lizenzvergabe für 5 Jahre nicht ausreiche um die Investitionskosten für Verkaufswagen und Lagerplätze zu amortisieren.

Aus unserer Sicht liegt es in der ökonomischen Verantwortung des Standbetreibers dies zu berücksichtigen und sind überzeugt, dass auch eine Laufzeit von 5 Jahren ein profitables Geschäften erlaubt. Zumal eine Verlängerung der Lizenz schon heute gängige Praxis ist.

Wir freuen uns, dass der Stadtrat unserem Anliegen zumindest teilweise entgegenkommen konnte und werden uns auch künftig für mehr Wettbewerb und ein breites Angebot in Zürich, für Zürich einsetzen.